Für Schüler, Eltern und Schulen denen die individuelle Förderung am Herzen liegt

ABG

1. ANMELDUNG, LAUFZEIT, ABMELDUNG
Die Anmeldung kann zum 01. oder 15. eines jeden Monats erfolgen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei die Erstanmeldung kostenlos ist.

Eine Abmeldung ist jeweils zum Ende eines Monats mit einer Frist von 4 Wochen möglich. Sie erfolgt formlos in Schriftform.
Eine Wiederanmeldung wird mit 30 € Kostenpauschale berechnet.
 
 
2. UNTERRICHT
Es wird Kleingruppen- oder Einzelunterricht erteilt.

Im Kleingruppenunterricht werden 2 Schüler/innen gleicher Jahrgangsstufe und mit gleichem Unterrichtsinhalt gemeinsam geschult. Die Schulstunde im Kleingruppenunterricht dauert 60 min.. Wenn zum Kleingruppenunterricht vorerst nur 1 Schüler angemeldet ist, wird vorübergehend Einzelunterricht (Dauer 45 min.) statt Kleingruppenunterricht erteilt. Fällt ein/e Schüler/in der Gruppe zeitlich begrenzt aus, so erhält der andere Schüler der Gruppe ebenfalls einen 45-minütigen Einzelunterricht.

Im Einzelunterricht wird 1 Schüler/in gezielt im 45- bzw. 60-minütigen Unterricht (je nach Erfordernis) geschult.

Jeder Schüler/jede Schülerin hat vor der ersten Anmeldung die Möglichkeit unseren Unterricht unverbindlich in insgesamt zwei kostenlosen Probestunden zu testen.
 
 
3. MONATSBEITRAG UND ZAHLUNG
Der Beitrag für den Unterricht wird pro Monat (4 Wochen) berechnet, auch in den Ferien und an Feiertagen. Bei der Anmeldung wird eine Mindestunterrichtsintensität von 4 Unterrichtseinheiten pro Monat festgelegt (mögliche, monatliche Unterrichtseinh. sind 4, 8, 12, 16, 20 …). Bei Bedarf kann die Unterrichtsintensität geändert werden. Der Beitrag wird dann automatisch angepasst.

Laut gesetzlicher Regelung wird zurzeit keine MwSt. auf Unterrichtsstunden erhoben. Bei Änderungen sind wir verpflichtet, die Preise entsprechend anzupassen.

Die Zahlung erfolgt zum 01. bzw. zum 15. des Monats für den laufenden Monat und wird per Lastschrift eingezogen. Stunden, die im Vormonat des ersten Bankeinzugs gegeben wurden, werden auf Wunsch beim ersten Mal mit abgebucht oder durch einen eventuellen Stundenausfall ausgeglichen.

4. FERIEN UND FEIERTAGE
Auch in den Ferien findet der Unterricht statt, außer vom 23.12. bis 02.01., am Rosenmontag, Ostern und den gesetzlichen. Feiertagen. Es besteht auch hier die normale, monatliche Zahlungsverpflichtung (Ausnahme: siehe 5. SOMMERFERIEN). Stunden, die dadurch ausfallen, werden auf jeden Fall nachgeholt.

In den Ferien besteht zudem die Möglichkeit den Unterricht komprimiert stattfinden zu lassen, z.B. eine Woche à 2 Stunden, statt 2 Wochen à 1 Stunde (jedoch nur nach Absprache und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Lehrer).
 
 
5. SOMMERFERIEN
In den Sommerferien besteht die Möglichkeit den Unterricht, bei rechtzeitiger, schriftlicher, formloser Bekanntgabe (4 Wochen vorher), für einen Monat ruhen zu lassen (für die meisten Schüler/innen ist dies empfehlenswert). In dieser Zeit besteht keine Zahlungsverpflichtung.

Eine endgültige Abmeldung ist während einer Ruhezeit nicht möglich. Dies kann nur im Anschluss an die Ruhezeit mit der unter Punkt 1 beschriebenen 4 Wochen Frist geschehen.
 
 
6. AUSFALL DES UNTERRICHTS
Bei rechtzeitiger Abmeldung des Schülers/der Schülerin (bis 18 Uhr des vorherigen Tages) werden die versäumten Unterrichtsstunden möglichst binnen 2 Wochen nachgeholt. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, werden sie zu gegebener Zeit nachgeholt. Es findet keine Beitragsminderung statt.

Nicht entschuldigte Ausfallstunden verfallen ersatzlos. Ausfallstunden unserseits werden möglichst bald nachgeholt. Bei längerer Verhinderung durch Krankheit (mit Attest) können auch hier auf Antrag Ruhemonate eingeschoben werden.

Die Notenschmiede

Kristin Ricken

Poststraße 6

59955 Winterberg

Tel: 02981/929787

Fax: 02981/929883

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